Leistungen

Hier erhalten Sie einen kleinen Einblick darüber, was wir für Sie tun können!
Hörtest, Hörgeräte, Gehör-/ Lärmschutz, Spritzwasserschutz, Zubehör, Hausbesuche.
Sind noch Fragen offen geblieben? Dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Hörgeräteanpassung

Ergibt ein Hörtest die Notwendigkeit einer Hörgeräteversorgung, erfolgt zunächst eine umfassende, individuelle Beratung. Hier gehen wir selbstverständlich ausführlich auf Ihre persönlichen Wünsche ein und treffen gemeinsam mit Ihnen eine Auswahl geeigneter Hörsysteme.
Dieser vergleichenden Anpassung mit verschiedenen Hörsystemen folgt eine Testphase, um die bestmögliche Versorgung für sie zu finden.

Otoplastiken werden von uns im Hause mittels 3D-Drucker modelliert und gedruckt, um Ihnen schnellste Verfügbarkeit zu ermöglich.

Gehör- / Lärmschutz

Für Musiker, Industrie-Arbeiter oder Sportschützen ist vernünftiger Gehörschutz eine Selbstverständlichkeit. Die einfachste und schnellste Möglichkeit Ihr Hörorgan zu schützen ist schon mit einem Standard-Gehörschutz gegeben.
 
Aber erst ein individuell angepasster Gehörschutz garantiert die optimale Schutzwirkung: speziell für Sie nach einer Abformung Ihres Ohres angefertigt, garantiert er bestmöglichen Tragekomfort und eine lange Lebensdauer.

Hörtest

Das Gehör ist unser aktivster Sinn, das Hören ein komplexer Vorgang: Es ermöglicht uns unsere Umwelt in ihren verschiedenen Facetten wahrzunehmen. Dabei ist die Kommunikation die offensichtlichste Aufgabe unseres Gehörs. Aber wir brauchen unseren Hörsinn ebenso zur Orientierung, Beurteilung und Empfindung Wie Ihr Auto sollte auch Ihr Gehör regelmäßig zum TÜV.

Kommen Sie zu uns und lassen Sie einen unverbindlichen und kostenfreien Hörtest machen.

Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen bundeseinheitlichen Festbetrag für Hörgeräte in Höhe von ca. 700,- €. Diesen Betrag übernehmen die Kassen bei Vorlage einer - ohrenärztlichen Verordnung für eine Hörhilfe -.
 
Die Kostenübernahme der privaten Krankenkassen kann je nach Versicherung bzw. Vertragsabschluss unterschiedlich sein. Meist bewegt sich der Betrag um ca. 1500,- €.

Zubehör

Für Schwerhörige und Hörgeräteträger gibt es viele praktische Alltagshilfen, die wichtige akustische Signale verstärken oder in Lichtsignale umsetzen. So gibt es spezielle Türklingel- und Telefonanlagen, Vibrationswecker und Lichtsignalanlagen.
 
Diese Sonderhilfen werden zum Teil von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Gerne beraten wir Sie, welche Hilfsmittel und welche Hersteller Ihren Anforderungen entsprechen.

Hausbesuche

Nach telefonischer Vereinbarung.
Rufen Sie uns an:
Filiale Brühl   02232 13718 oder in der
Filiale Jünkerath   06597 9021817

Tinnitus und Hörverlust

Tinnitus wird häufig als "Wahrnehmung eines Phantomgeräusches" beschrieben.

Tinnitus ist eine der am meist verbreiteten und stark belastenden Erkrankungen des Ohres. Es wird geschätzt, dass 10 bis 15 Prozent aller Erwachsenen einen Tinnitus haben. Nur 3 Prozent der Betroffenen suchen jedoch aktiv nach einer Lösung.

Es gibt eine starke Korrelation zwischen Tinnitus und Hörverlust: Studien haben gezeigt, dass 80 Prozent der Tinnitus-Patienten auch einen Hörverlust haben.

Eine Klangtherapie kann den Leidensdruck bei den meisten Patienten lindern. Im Rahmen der Therapie können bestimmte Umweltgeräusche, Musik, Breitbandrauschen oder Klangverstärkung (z.B. durch Hörgeräte) eingesetzt werden. Zu empfehlende Tinnitus-Therapie-Ansätze sind hiermit: ein Hörgerät, ein Rauschgenerator und eine Klanganreicherungs-App für IOS- oder Android-Smartphones.

Ein Funk-Zubehör zur Übertragung von Klängen (Streaming) an die Hörgeräte vervollständigt das Angebot. Alle Produkte können an die individuellen Bedürfnisse des Kunden angepasst werden, um eine bestmögliche Tinnitus-Therapie zu ermöglichen – unabhängig vom Grad des Hörverlustes, dem Lebensstil oder der Intensität des Tinnitus.

Versicherung ?

Die Mannheimer Versicherung ACC ist die einzige Adresse, bei der Sie Ihr Hörgerät versichern können.

Alle Schäden, die plötzlich und unvorhergesehen eintreten wie:
- Diebstahl
- Bruch
- unsachgemäße Handhabung
- Abhandenkommen

Im Schadenfall erstattet Ihnen ACC je nach Alter der Hörhilfe bis zu 65% des Kaufpreises.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.